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Rettungsgasse ab 01.01.2012

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Bei Verkehrssituationen, die zu einem Rückstau führen, haben die Verkehrsteilnehmer der rechten Fahrspur ihre Fahrzeuge ganz an den rechten Fahrbahnrand zu lenken. Fahrzeuge der linken Spur sollen zum linken Fahrbahnrand gelenkt werden. Damit bildet sich zwischen den beiden Fahrzeugkolonnen eine weitere Fahrspur für Einsatzfahrzeuge. Bei mehr als zwei Spuren ist die Regelung so, dass zwischen der am weitesten linken und der vorletzten eine Rettungsgasse gebildet werden muss.

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