Die ersten Hinweise auf Feuerwehren auf österreichischem Gebiet finden sich in Carnuntum, wo bereits im 3. Jahrhundert im Militärlager eine Feuerwehr aus Militärveteranen bestand. Ebenso gab es welche in Wien, Leibnitz und Wels.
Nach der zweiten Türkenbelagerung wurden 1685 in Wien vier Feuerknechte zum Brandschutz abgestellt. Dies war die eigentliche Geburtsstunde der Wiener Berufsfeuerwehr. 1759 erließ Maria Theresia die Wiener Feuerordnung, in der Mindestanzahl der Männer und die erforderlichen Berufe dieser Mannschaft der Wiener Feuerwehr festgelegt wurden. Die Verordnung wurde von ihrem Sohn Josef II. als Feuerlöschordnung verbessert.
Grundsätzlich wurden aber eher Verbote und Gebote zur Brandverhinderung gesetzlich geregelt, während der Brandschutz einen nur spärlichen Fortschritt nahm. Im Jahr 1831 wurde in Schwaz in Tirol die erste Werkfeuerwehr in der k.k. Tabakfabrik und 1847 eine Feuerwehr auf freiwilliger Basis im Stift St. Florian,sowie 1851 eine Feuerwehr in Linz. Unter diesen Männern war auch Johann Rosenbauer, der Gründer des heutigen Feuerwehrherstellers Rosenbauer. Diese wurde allerdings bald wieder aufgelöst.
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| Handdruckspritze der FF Vill, ca. 1890 | Die Berufsfeuerwehr Innsbruck 1899 |
1850 wurden in Wien die ersten Hydranten aufgestellt. Sie wurden damals Feuerwechsel genannt. Ins Jahr 1881 fiel der Ringtheaterbrand mit 384 Toten, in dessen Folge der Eiserne Vorhang auf Theaterbühnen gesetzlich vorgeschrieben wurde.
Durch das Vereinsrecht nach dem Gesetz von 1867, das „wirksam für Böhmen, Dalmatien, Galizien und Lodomerien mit Krakau, Oesterreich unter und ob der Enns, Salzburg, Steiermark, Kärnthen, Krain, Bukowina, Mähren, Schlesien, Tirol und Vorarlberg, Istrien, Görz und Gradiska, dann die Stadt Triest mit ihrem Gebiete“ wurde, begann die „Gründerzeit“ für die Freiwilligen Feuerwehren in größerem Ausmaß. So gab es 1870 in Österreich 147, 1880 809 und zur Jahrhundertwende schließlich 2.677 Feuerwehrvereine.
1889 wurde der Bundesfeuerwehrverband als Dachverband aller Feuerwehren gegründet. Entsprechend den staatlichen Grenzen gehörten damals auch die heute tschechischen und schlesischen Feuerwehren mit dazu. So zählte man 1897 im damaligen Österreich-Ungarn rund 20 Berufsfeuerwehren, 11.190 Freiwillige Feuerwehren sowie in Galizien und Ungarn 6.619 Pflichtfeuerwehren.
Vor Beginn des Ersten Weltkrieges mussten die Feuerwehren auch den Rettungsdienst des Roten Kreuzes übernehmen. Die Feuerwehrmänner bildeten so genannte Lokal-Transport-Kolonnen. Andererseits wurden die Mannschaften durch die vielen eingezogenen Soldaten geschwächt, sodass auch wieder Männer aus dem Reservestand aufgeboten wurden.
Nach dem Ersten Weltkrieg blieb zunächst auch der Rettungsdienst eine der Aufgaben der Feuerwehr. Dabei wurde sie durch das Rote Kreuz nur geschult und mit Material unterstützt.
Die relativ demokratischen Strukturen der Feuerwehren waren vor allem während der Zeit des Austrofaschismus nach 1934 ein Dorn im Auge. So wurden in den Bundesländern neue Feuerlöschordnungen erstellt, die die Feuerwehren stärker in den Einflussbereich der Landesregierungen brachten.
Eine vollkommene Änderung erfolgte 1938 nach dem Anschluss an das Deutsche Reich. Die Berufsfeuerwehren wurden direkt dem Reichsinnenministerium in Berlin unterstellt und in die Feuerschutzpolizei übergeleitet, während die Freiwilligen Feuerwehren als „technische Hilfspolizeitruppe“ in die Ordnungspolizei einbezogen und als Vereine 1938 aufgelöst wurden. Die Ausrüstung und Finanzierung blieb jedoch weiterhin die Angelegenheit der Gemeinden. In größeren Städten wurden noch zusätzlich luftwaffeneigene Fahrzeuge vom Sicherheits- und Hilfsdienst (SHD) stationiert. Die Dienstgrade wurden der Polizei angepasst. Die Fahrzeugfarbe wurde jener der Wehrmacht angepasst.
Das in Deutschland bereits geltende Gesetz über das Feuerlöschwesen wurde allerdings erst mit 1. Oktober 1939 gültig. Die Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr erfolgte nach wie vor auf freiwilliger Basis, wobei der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen musste, so dass die Form als freiwillige Organisation diese Zeit überdauerte.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden zwar im Allgemeinen die Gesetze von vor 1938 wieder hergestellt. Dies galt allerdings nicht für Vereine, zu denen auch die Feuerwehren gerechnet wurde. Diese durften ihre Tätigkeiten nur mit Bewilligung der Sicherheitsdirektion wieder aufnehmen. Das traf bereits kurz nach dem Krieg zu. Anders war es um die rechtliche Stellung der Feuerwehr bestellt. Es dauerte bis in die 1970er Jahre, bis die Feuerwehren in allen Bundesländern als Körperschaften des öffentlichen Rechts galten.
Quelle: Wikipedia