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H & P Sätze

Die H- und P-Sätze und die ergänzenden EUH-Sätze sind knappe Sicherheitshinweise für Gefahrstoffe, die im Rahmen des global harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) verwendet werden.

Das GHS der Vereinten Nationen ist ein weltweit einheitliches System zur Einstufung von Chemikalien sowie deren Kennzeichnung auf Verpackungen und in Sicherheitsdatenblättern. Das Europäische Parlament und der Rat haben beschlossen, das GHS in der EU ab 2010 für Stoffe und ab 2015 für Zubereitungen umzusetzen und haben Übergangsfristen festgelegt, während der auch noch nach den bisherigen Vorschriften (siehe Gefahrstoffkennzeichnung nach RL 67/548/EWG) gekennzeichnet werden darf. Die H- und P-Sätze ersetzen in der GHS-Kennzeichnung die bei der EU-Kennzeichnung verwendeten R- und S-Sätze.

Die H- und P-Sätze sind kurze Texte (engl. statements) mit wichtigen Sicherheitsinformationen für die Kennzeichnung von Gefahrstoff

  • Die H-Sätze (Hazard Statements) beschreiben Gefährdungen (engl. hazard), die von den chemischen Stoffen oder Zubereitungen ausgehen;
  • die P-Sätze (Precautionary Statements) geben Sicherheitshinweise (engl. precaution ‚Sicherheitsmaßnahme, Vorsicht‘) im Umgang damit.

Das System ist folgendermaßen modular aufgebaut:

  1. Es wurde ein umfangreiches Sortiment von Texten für mögliche Gefahren und nötige Sicherheitshinweise erstellt, wofür jeweils eine Kodierung der Form «H»+3-stellige Zahl bzw. «P»+3-stellige Zahl gebildet wurde – dabei steht die erste Ziffer für die Gruppierung der Gefahr (Beispiel 2 = Physikalische Gefahren) bzw. des Sicherheitshinweises (Beispiel 2 = Vorsorgemaßnahmen), die letzten beiden Stellen sind laufende Nummern, bei den H-Sätzen entsprechend den Gefahrenklassen gruppiert (Beispiel: H200 ff = Instabile explosive Stoffe […], H270 ff = Entzündend (oxidierend) wirkend). Weitere Unterteilungen mit nachgestellten Buchstaben kommen vor.
  2. In einer umfangreichen Liste wird zu jedem Stoff/jeder Zubereitung aufgezählt, welche H- und P-Satz-Kodierungen der Gefahren und Sicherheitsweise speziell dafür relevant sind.
  3. Zu jeder Kodierung gehört ein standardisierter, in einer Vielzahl von Sprachen verfügbarer Text.
  4. auf der Verpackung ist ein Kennzeichnungsetikett anzubringen, auf dem neben Produktidentifikatorenund Gefahrenpiktogrammen(über die Art der Gefahr) auch groß ein allgemeines Signalwort («Achtung» oder «Gefahr») erscheint, danach aneinandergereiht zuerst alle H-Sätze und alle P-Sätze als fortlaufender Text – analog gilt das such für die Sicherheitsdatenblätter.

So ergibt sich für alle Länder ein einheitliches Aussehen mit in allen Sprachen standardisierten Grundinformationen über den Gefahrstoff. Der Endbenutzer kommt mit dem System der Kodierung der Sätze nicht in Berührung, sondern findet immer einen geschlossenen, lesbaren Text vor.

Ein anschauliches Beispiel: Muster für ein Kennzeichnungsetikett

Die EU hat das internationale GHS wegen der strengeren EU-Gesetzgebung modifiziert, indem sie diverse Texte bisher vorgeschriebener R-Sätze und zusätzlicher Informationen im Wortlaut übernommen und in Form der EUH-Sätze (Ergänzende Gefahrenmerkmale und Kennzeichnungselemente) dem GHS hinzugefügt hat. Diese Sätze beschreiben über das GHS hinausgehend Gefahren und sind – nur innerhalb der EU – zusätzlich anzuführen.