Die H- und P-Sätze und die ergänzenden EUH-Sätze sind knappe Sicherheitshinweise für Gefahrstoffe, die im Rahmen des global harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) verwendet werden.
Das GHS der Vereinten Nationen ist ein weltweit einheitliches System zur Einstufung von Chemikalien sowie deren Kennzeichnung auf Verpackungen und in Sicherheitsdatenblättern. Das Europäische Parlament und der Rat haben beschlossen, das GHS in der EU ab 2010 für Stoffe und ab 2015 für Zubereitungen umzusetzen und haben Übergangsfristen festgelegt, während der auch noch nach den bisherigen Vorschriften (siehe Gefahrstoffkennzeichnung nach RL 67/548/EWG) gekennzeichnet werden darf. Die H- und P-Sätze ersetzen in der GHS-Kennzeichnung die bei der EU-Kennzeichnung verwendeten R- und S-Sätze.
Die H- und P-Sätze sind kurze Texte (engl. statements) mit wichtigen Sicherheitsinformationen für die Kennzeichnung von Gefahrstoff
Das System ist folgendermaßen modular aufgebaut:
So ergibt sich für alle Länder ein einheitliches Aussehen mit in allen Sprachen standardisierten Grundinformationen über den Gefahrstoff. Der Endbenutzer kommt mit dem System der Kodierung der Sätze nicht in Berührung, sondern findet immer einen geschlossenen, lesbaren Text vor.
Die EU hat das internationale GHS wegen der strengeren EU-Gesetzgebung modifiziert, indem sie diverse Texte bisher vorgeschriebener R-Sätze und zusätzlicher Informationen im Wortlaut übernommen und in Form der EUH-Sätze (Ergänzende Gefahrenmerkmale und Kennzeichnungselemente) dem GHS hinzugefügt hat. Diese Sätze beschreiben über das GHS hinausgehend Gefahren und sind – nur innerhalb der EU – zusätzlich anzuführen.