In Österreich wird die Rettungsgasse mit 1.1.2012 eingeführt. Die Rettungsgasse ist generell immer zwischen der äußerst linken und der nächsten daneben liegenden Spur zu bilden. Die Nichteinhaltung bzw. eine Behinderung von Einsatzfahrzeugen kann in Folge mit einer Geldbuße von bis zu 2180 Euro und einer Eintragung in das Vormerksystem (Punkteführerschein) geahndet werden.

Bis Ende 2011 war für Einsatzfahrzeuge der Pannenstreifen freizuhalten. Seit einem schweren Unfall im Jahr 1985 bei Amstetten auf der Westautobahn gibt es die Diskussion über die Gesetzesänderung zur Einführung der Rettungsgasse.
Rechtskräftig wird das Gesetz nach der noch ausstehenden Unterschrift von Bundespräsident Dr. Heinz Fischer mit der Verlautbarung im Bundesgesetzblatt. Die gesetzliche Regelung über die Rettungsgasse ist nun im §46 Abs. 6 StVO verankert. Die Einführung wird mit einer Kommunikationskampagne begleitet, zu der die ASFINAG laut Ministerratsvortrag vom Mai 2011 verpflichtet wurde.

Folgende Notrufnummer sollten sie sich im Gedächnis behalten
Feuerwehr: 122
Polizei: 133
Rettung: 144
Euro-Notruf: 112
Bergrettung: 140
Landeswarnzentrale: 130
Vergiftungszentrale: 01/406 43 43
Bei einem Notfall ist es wichtig einige Informationen durchzugeben.
Die 4 W Fragen sollten sie beim Absetzen eines Notrufes beachten:
Wer? - Wer spricht?
Was? - Was ist passiert?
Wo? - Wo ist es passiert?
Wie? - Besondere umstände? Verletzte? Wenn ja, wie viele?

3 Minuten gleich bleibender Dauerton - HERANNAHENDE GEFAHR!
Radio- oder Fernsehgerät (ORF) einschalten, Verhaltensmaßnahmen beachten.

1 Minute gleich bleibender Dauerton - ENDE DER GEFAHR! Einschränkungen im
täglichen Lebenslauf werden über Radio oder TV durchgegeben.
1 Minute auf- und abschwellender Heulton - GEFAHR! Schützende Räumlichkeiten
aufsuchen, über Radio oder TV durchgegebene Verhaltensmaßnahmen befolgen.